Hautstraffung – nicht immer nur eine Schönheitsoperation

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Zusammenfassung
Unter einer Hautstraffung verstehen die meisten Personen eine klassische Schönheitsoperation – sie kann jedoch medizinisch notwendig sein. Hautstraffungen können an verschiedenen Körperregionen dazu beitragen, dass Menschen sich in ihrem Körper wohler fühlen. Dennoch ist eine Hautstraffung ein operativer Eingriff, der mit Risiken einhergeht und eine gründliche Nachsorge erfordert. In den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse die Behandlung nicht, es gibt aber Ausnahmen.
Was ist eine Hautstraffung?
Eine Hautstraffung beschreibt einen meist operativen Eingriff, um die Haut an verschiedenen Körperstellen zu straffen und damit zum Beispiel eine optische Verjüngung zu erreichen und überschüssige Haut zu entfernen. In vielen Fällen hat eine Hautstraffung ästhetische Gründe, doch sie kann auch medizinisch notwendig sein. Typische Anwendungsgebiete für eine Hautstraffung sind beispielsweise:
- Bruststraffung (Mastopexie)
- Lidstraffung (Blepharoplastik)
- Gesichtsstraffung (auch Facelifting genannt)
- Bauchdeckenstraffung (Abdominoplastik)
Wann kann eine Hautstraffung helfen?
Viele Menschen sind unzufrieden mit Teilen ihres Aussehens. Durch natürliche Alterungsprozesse, ungeschützten Einfluss von UV-Strahlung, starke Gewichtsreduktion in kurzer Zeit oder aus anderen Gründen kommt es oft zu schlaffer, hängender Haut, Faltenbildung oder überschüssigen Hautlappen. Das kann auf Dauer die Psyche belasten und das Selbstwertgefühl einer Person angreifen. Die operative Straffung der betroffenen Körperregion kann dazu beitragen, dass Menschen sich in ihrem Körper wieder wohler fühlen und ihr Selbstbewusstsein zurückerlangen.
In einigen Fällen kann eine Hautstraffung aber auch zum Einsatz kommen, weil die medizinische Notwendigkeit dazu besteht. So gibt es zum Beispiel eine Erkrankung namens Dermatochalasis, die mit übermäßiger Haut- und Faltenbildung im Augenbereich einhergeht. Das führt in der Regel dazu, dass Betroffene zunehmend weniger durch ihre hängenden Augenlider sehen können, was eine Lidstraffung medizinisch notwendig macht.
Auch ein Bauchwandbruch (Hernie) ist ein möglicher Grund für eine medizinisch notwendige Bauchdeckenstraffung. Durch die Schwachstelle in der Bauchwand schieben sich mit der Zeit Eingeweideteile bis unter die Haut, was zu Schmerzen oder Komplikationen wie einem Darmverschluss führen kann. In solch einem Fall kommt eine mechanische Stabilisierung der Bauchmuskulatur zum Einsatz, bei der ein feines Netz in die Bauchdecke eingenäht wird. Die Bauchdeckenstraffung unterstützt im Anschluss eine stabile, geschlossene Bauchdecke.
Wie wird eine Hautstraffung durchgeführt?
Je nach Körperstelle ist eine Hautstraffung ein kleinerer oder größerer Eingriff. Die Durchführung obliegt fachärztlichem Personal aus dem Bereich der plastisch-ästhetischen Chirurgie. Kleinere Hautstraffungen wie eine Lid-, Gesichts- oder Halsstraffung führen die behandelnden Fachkräfte meist ambulant durch, also ohne Aufenthalt in der Klinik. Die Operation kann sowohl im Dämmerschlaf unter lokaler Betäubung als auch in Vollnarkose stattfinden.
Bei einer Lidstraffung entfernt die chirurgische Fachkraft überschüssige Haut am Oberlid und gegebenenfalls die als Tränensack bekannte Haut am Unterlid. Die Schnittführung erfolgt dabei angepasst an anatomisch vorhandene Falten. Falls nötig, lässt sich auch das Fettgewebe um die Augen reduzieren. Der Eingriff dauert meist ungefähr eine bis eineinhalb Stunden.
Bei einem Facelifting, also einer Gesichtsstraffung, gibt es verschiedene Techniken. Meist strafft die ärztliche Fachkraft die Haut- und Muskelschicht der betroffenen Körperstelle mit Nähten, die sie dann an einem Knochen verankert. Die überschüssige Haut entfernt sie und vernäht im Anschluss die Wunde. Es gibt auch die Möglichkeit, erschlaffte Haut mit Materialien wie Hyaluronsäure, Eigenfett oder Kollagen zu unterspritzen. Das reduziert zwar nicht die überschüssige Haut, lässt sie aber durch mehr Volumen praller erscheinen.
Die Bauchdeckenstraffung und die Bruststraffung sind größere Eingriffe, die in der Regel unter Vollnarkose stattfinden und einen stationären Aufenthalt in der Klinik erfordern. Je nach Größe des zu operierenden Körperareals stehen verschiedene Operationstechniken zur Verfügung. Das Prinzip bleibt jedoch meist gleich: Die Operierenden trennen die Hautschichten von der Muskulatur und entfernen Fettgewebe und überschüssige Haut.
Im Falle einer Bauchdeckenstraffung richten sie im Anschluss den Hautlappen des Bauchs korrekt aus und achten darauf, dass sich der Nabel an der richtigen Stelle befindet. Bei der Bruststraffung schichten die Fachleute auch Drüsengewebe unterhalb der obersten Hautschicht nach oben, um die Brust zusätzlich voller wirken zu lassen. Zudem positionieren sie die Brustwarzen neu.
Bei größeren Eingriffen legen die chirurgischen Fachpersonen Drainagen, damit Blut und Wundsekret leichter abfließen können. Nach deren Entfernung können operierte Personen nach Hause gehen.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse bezahlt keine Hautstraffungen zur rein subjektiven Verschönerung. Sie übernimmt lediglich Kosten für Operationen, die medizinisch notwendig sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich in überschüssigen Hautlappen chronische Hauterkrankungen wie Pilze oder Entzündungen ausbilden, die resistent gegenüber Medikamenten sind.
Welche Risiken bestehen bei einer Hautstraffung?
Eine Hautstraffung geht je nach behandelter Körperregion mit verschiedenen Risiken einher. Allgemeine Risiken aufgrund des Eingriffs sind zum Beispiel:
- Unverträglichkeit des Narkosemittels
- Blutungen
- Wundinfektionen
- Bildung eines Blutgerinnsels oder Gefäßverschlusses (Thrombose)
- Schmerzen
Andere Risiken betreffen das gewünschte Ergebnis der Hautstraffung. Möglich sind unter anderem:
- Asymmetrisches Aussehen
- Ausgeprägte Narbenbildung
- Nervenschädigung (beim Facelifting kann dies zu Gesichtslähmungen führen)
- Ergebnis anders als erwartet
Was ist bei einer Hautstraffung zu beachten?
Egal, ob es sich um einen größeren oder kleineren Eingriff handelt, benötigt die gestraffte Haut Zeit, um zu heilen. Daher ist es empfehlenswert, aufkosmetische Produkte wie Cremes und Duftstoffe in der ersten Woche nach der Behandlung zu verzichten. Auch sportliche Aktivitäten, direkte Sonneneinstrahlung und Rauchen sind in den ersten vier Wochen nach Möglichkeit zu vermeiden – im Fall einer Bauchdeckenstraffung gilt das für sechs bis acht Wochen. Nach durchschnittlich acht bis zehn Tagen, manchmal auch erst nach etwa 14 bis 21, werden die Fäden gezogen. Es ist ratsam, diese Zeit zur Erholung einzuplanen und erst danach die Arbeit wieder aufzunehmen. Zwischenzeitlich können Sie den Wundbereich der Hautstraffung kühlen, um Schwellungen und die Bildung von Blutergüssen (Hämatome) zu reduzieren.
Halten Sie sich unbedingt an die Empfehlungen des ärztlichen Personals, und tragen Sie, sofern verordnet, die Kompressionswäsche. Diese sorgt bei Brust- und Bauchdeckenstraffungen nicht nur für einen besseren Abtransport der Wundflüssigkeit, sondern trägt auch zur Formgebung bei.
Wenn Sie starke Schmerzen haben oder andere Symptome wie Taubheitsgefühle bei sich feststellen, zögern sie nicht, Ihre haus- oder fachärztliche Praxis aufzusuchen.
Veröffentlicht am: 06.05.2026
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Quellen
[1] Pschyrembel. Online. Facelifting. https://www.pschyrembel.de/Facelifting/K07FV
[2] Pschyrembel. Online. Abdominoplastik. https://www.pschyrembel.de/Abdominoplastik/B0TPC
[3] Pschyrembel. Online. Mastopexie. https://www.pschyrembel.de/Mastopexie/K001H
[4] Pschyrembel. Online. Blepharoplastik. https://www.pschyrembel.de/Blepharoplastik/K03VE
[5] Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC). Bauchdeckenstraffung (Abdominoplastik). https://www.dgpraec.de/patienten/op-infos/bauchdeckenstraffung/
[6] Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC). Bruststraffung (Mastopexie). https://www.dgpraec.de/patienten/op-infos/bruststraffung/
[7] Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC). Augenlidstraffung. https://www.dgpraec.de/patienten/op-infos/augenlidstraffung/
[8] Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC). Facelift. https://www.dgpraec.de/patienten/op-infos/facelift/
]9] Deutsches Ärzteblatt (DÄ). Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152464/Krankenkasse-muss-Hautstraffungs-OP-in-bestimmten-Faellen-nicht-zahlen
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Michaela Tünnermann ist seit vielen Jahren als Apothekerin bei Shop Apotheke tätig. Sie hat unter anderem smart THERAPIE PLUS mit aufgebaut, um Menschen mit chronischen Erkrankungen zu helfen, besser mit ihrer Therapie leben zu können. Mit ihrer langjährigen Expertise steht sie hinter unseren Ratgebern von Shop Apotheke, mit denen wir Sie umfassend über verschiedene gesundheitsbezogene Themen informieren und Ihnen wichtige Apotheker-Tipps geben.
