Ist das Mobilat DuoAktiv Schmerzgel rezeptpflichtig?
Frage von Elaine R.Nein, das Mobilat DuoAktiv Schmerzgel ist nicht verschreibungspflichtig. Sie erhalten das Gel in der Apotheke.
Nein, das Mobilat DuoAktiv Schmerzgel ist nicht verschreibungspflichtig. Sie erhalten das Gel in der Apotheke.
Das Mobilat DuoAktiv Schmerzgel tragen Sie kurzfristig auf Ihre Haut auf, um Prellungen, Zerrungen, Stauchungen, beispielsweise durch Sportverletzungen, zu lindern.
Das Schmerzgel enthält zwei Wirkstoffe:
Die Wirkstoffe lindern den Schmerz und schwellen die verletzte Körperpartie ab. Blutergüsse verschwinden schneller und es wirkt angenehm kühlend.
Bitte lesen Sie vor der Anwendung die Packungsbeilage.
Lesen Sie vor der Anwendung immer die aktuelle Packungsbeilage und wenden Sie es entsprechend den Anwendungshinweisen an.
Sie reiben die verletzte Stelle 2 bis 3 mal täglich dünn mit dem Mobilat DuoAktiv Gel ein. Je nach Größe der zu behandelnden Hautstelle verwenden Sie dafür einen Gelstrang zwischen 5 - 15 cm. Dies sind pro Anwendung circa 2 bis 6 g Gel.
Sie dürfen pro Tag nicht mehr als 18 g Gel - dies entspricht etwa einem Gelstrang von 45 cm Länge - auftragen.
Tragen Sie das Gel nicht auf verletzte Haut auf.