ReVet® RV 25 Homöopathisches Arzneimittel für Tiere
Packungsgröße:
42 g Streukügelchen (Globuli) zum Eingeben.
Inhaltsstoffe:
In 42 g Streukügelchen sind verarbeitet: Wirkstoffe: Arnica montana ex planta tota Dil. C6, Hypericum Dil. C6, Ledum Dil. C6, Nux vomica Dil. C6, Rhus toxicodendron Dil. C6, Ruta Dil. C6, Symphytum Dil. C6 je 60 mg.Wirkstoffe 1-7 gemeinsam potenziert über die letzte Stufe (HAB, Vorschrift 40a).
Dosierung:
Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:
Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z.B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.
Die Globuli lösen sich gut in Wasser auf und können auch mit dem Futter oder mit dem Trinkwasser verabreicht werden.
Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.
In akuten Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 3-4 mal täglich eine Dosis, über einige Tage; bei zunehmender Besserung seltener. Bei besonders schmerzhaften oder bedrohlichen Zuständen sind häufigere Gaben möglich.
In chronischen Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 1-2 mal pro Tag eine Dosis über einige Tage. Bei längerer Anwendung ist auf 1 mal pro Tag zurückzugehen. Eine Dauertherapie ist nicht vorgesehen.
Wechselwirkungen:
Wie bei allen Arzneimitteln können auch bei homöopathischen Arzneimitteln Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten. Wenn ReVet® RV 25 gleichzeitig mit einem anderen Arzneimittel angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt.
Hinweis:
Bei der Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen.
Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.
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